DTSA Grundtauchschein


2 DTSA Grundtauchschein

2.1 
Kursziel Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Sporttauchen vertraut gemacht werden. 
Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne 
Gerät besitzen.

2.2 
Voraussetzungen Mindestalter: 12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten 
Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.

Sonstiges: 
• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 
14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.

Sonderregelungen:
• Alle Übungen zu diesem DTSA müssen im Schwimmbad oder im Freiwasser bei schwimmbadähnlichen Verhältnissen 
durchgeführt werden.
• Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät (unter Nr. 1.5), wenn zwischen Beginn 
der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA Grundtauchschein nicht mehr als 3 Jahre liegen.

2.3 
Ausbilderqualifikation Ausbilder: VDST-DSB-Jugendleiter (Tauchen), VDST-DSB-Übungsleiter C (Tauchen),
 VDST-CMAS-Tauchlehrer* (VDST-DSB-Übungsleiter B (Tauchen)), VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***,
VDST-CMAS-Instrukteure sowie vom VDST oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.

2.4
 Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 6.

Lehrinhalte:
• Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.

Prüfungsinhalte: Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. 
Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem 
Fragebogen angegeben.

Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

0.1 
30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).
0.2 
25 Meter Streckentauchen oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.
0.3
 Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von 1 Minute
0.4 
20 Minuten Zeitschnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Meter, 
davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse.
0.5
 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des
Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 50 Meter an der Wasseroberfläche0
0.6
 Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTG-Ausrüstung 
aus einer Höhe von 1/2 Meter ins Wasser

2.5 Praktischer Teil

Übungen (mit DTG-Ausrüstung):

1.1 
In 2 bis 5 Meter Tiefe Ablegen des DTG, 10 Meter Wegtauchen und aus dieser Entfernung 
Antauchen und Anlegen des DTG

1.2 
In 2 bis 5 Meter Tiefe 50 Meter Streckentauchen, die erste Hälfte unter Atmung aus dem Zweitautomaten 
des Tauchpartners, die zweite Hälfte unter angedeuteter Wechselatmung aus dem Lungenautomaten des Bewerbers.
Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Wechselatmung auch durchgeführt werden).

1.3 
In 2 bis 5 Meter Tiefe Absetzen der Tauchermaske, 1 Minute Tauchen ohne Tauchermaske, Wiederaufsetzen und 
Ausblasen der Tauchermaske in dieser Tiefe und anschließend bei herausgenommenem Lungenautomaten langsames 
Aufsteigen bis zur Wasseroberfläche unter stetigem Ablassen von Atemluft.

1.4
 In 2 bis 5 Meter Tiefe Austarieren durch Einblasen von Atemluft in das Taucherjacket und 3 Minuten Verweilen
im Schwebezustand unter Atmung aus dem DTG.

1.5 
10 Minuten Zeitschnorcheln in Brustlage mit DTG

2.6 
Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen 
der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Der Ausbilder bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen 
Leistungsstand in Theorie und Praxis.

2.7 
Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind ein Einkleber für den Taucherpass und eine Urkunde.