DTSA *, VDST-CMAS-Taucher* (T1), (CMAS*)
4.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die
Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser
vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des
Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem
erfahrenen Taucher (wenigstens VDST- CMAS-Taucher***)
geführt werden, sicher teilnehmen können.
4.2 Voraussetzungen
Mindestalter:
14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der
sorgeberechtigten Eltern
(in der Regel beide Elternteile) erforderlich.
Ausbildungsstufe: -
Anzahl der Pflichttauchgänge: -
Sonstiges:
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST,
nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als
1 Jahr.
HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr, wird empfohlen.
Sonderregelungen:
Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit
Gerät) durchgeführt werden.
Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil
(Nr. 3.4) und die
gesamten Übungen ohne Gerät (unter Nr. 3.5), wenn zwischen
Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss
des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen.
Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne
Gerät (unter Nr. 4.5), wenn zwischen Beginn der
Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 3 Jahre
liegen.
4.3 Ausbilderqualifikation
Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer* (VDST-DSB-Übungsleiter B (Tauchen)),
VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***/**** sowie vom VDST oder dessen
Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.
4.4 Theoretischer Teil
Unterrichtseinheiten: 6
Lehrinhalte: Grundlagen für das Sporttauchen
mit und ohne Gerät.
Prüfungsinhalte:
Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den
vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die
Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen
Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.
4.5 Praktischer Teil
Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
0.1
30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa
10Meter).
0.2
25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen
mit
Neoprenjacke und -hose.
0.3
Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.
0.4
20 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens
500 Metern,
davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage
und mit einer Flosse.
0.5
50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter
Tiefe liegt,
Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche
und 50 Meter an der Wasseroberfläche.
0.6
Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter
DTG-Ausrüstung aus einer Höhe von ½ Meter ins Wasser.
Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):
1.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens
1 Taucher und Tauchlehrer.
1.1
Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der Ausrüstung
vor dem Tauchgang
und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang.
1.2
„Wiederangeln“ des herausgenommenen, losgelassenen und hinter
dem Rücken hängenden Lungenautomaten.
1.3
Absetzten, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5
Meter Tiefe.
2.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens
1 Taucher und Tauchlehrer
2.1
Tarieren über den Inflator in 3 unterschiedlichen Tiefen.
2.2
von und Reagieren auf 5 Unterwasserpflichtzeichen.
2.3
Herausnehmen des Lungenautomaten in maximal 5 Meter Entfernung zum
Tauchpartner,
Hintauchen zum Tauchpartner und unter Fortsetzung
des Tauchganges 5 Minuten Atmen
aus dessen Zweitautomaten.
3.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens
1 Taucher und Tauchlehrer
3.1
Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter angedeuteter Wechselatmung
aus dem Lungenautomaten des Bewerbers aus der maximalen
Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt)
m freien Wasser bis an die
Wasseroberfläche. (Auf ausdrücklichen Wunsch kann die
Wechselatmung auch durchgeführt werden.)
3.2
Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners an der Wasseroberfläche
bis zum Ufer
bzw. Boot und anschließend an Land bzw. an
Bord.
3.3
Demonstrieren der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
3.4
Aufzählen der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang
zu setzen.
4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer
/mindestens
1 Taucher und Tauchlehrer
4.1
Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen aus maximal 10 Meter Tiefe
im freien Wasser
bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von einer
Minute auf 3 Meter Tiefe.
4.2
10 Minuten Schnorcheln an der Wasseroberfläche in kompletter Ausrüstung.
5.0 Tauchgang: Mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher
und Tauchlehrer. Tauchgang unter erschwerten Bedingungen
z.B. Tiefe zwischen 15 und 25 Meter, Nachttauchen, Tauchen vomBoot,
Strömungstauchen oder Tauchen bei schlechter Sicht.
4.6 Erfolgskontrolle
Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und
Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen
der Praxisausbildung fest, ob der
Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Der
Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend
zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie
und Praxis.
4.7 Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine
vorläufige Leistungsbestätigung, ein Einkleber
für den Taucherpass, eine Urkunde und eine
CMAS
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